Die Absteckung von Bauwerken durch ein Vermessungsbüro ist die konsequente Fortführung der Ergebnisse des Lageplans. Da die Planungen im Lageplan digital zur Verfügung stehen, können daraus die Absteckelemente berechnet werden. Die vom Bauamt genehmigten Daten werden fehlerfrei in die Örtlichkeit übertragen.
Bei Fehlen eines gemessenen Lageplans zum Bauantrag wird spätestens jetzt eine Grenzermittlung notwendig. In vielen Bereichen sind die Grenzen nicht sichtbar (Sonderungen) oder die Örtlichkeit (Zäune) weicht von den Angaben des Liegenschaftskatasters ab. Viele Baubetriebe sind technisch in der Lage, das Gebäude in sich abzustecken. Die Schwierigkeit besteht aber darin, das Gebäude auf dem Grundstück richtig zu platzieren, um nachbarschaftsrechtliche Konflikte zu vermeiden.
Absteckung zur Bauausführung (Absteckriss)