1) Antrag für eine Liegenschaftsvermessung beim ÖbVermIng
2) Bestellung der Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster beim LVermGeo
3) Ankündigung zum Betreten der Grundstücke durch ÖbVermIng
4) Grenzermittlung: Übertragung der Angaben des Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit und eventuell vermessen der vorgesehenen Flurstücksgrenzen
5) Häusliche Bearbeitung des Vermessungsvorgangs
6) Einladen der Beteiligten (Eigentümer der betroffenen und angrenzenden Grundstücke) zur Niederschrift über den Grenztermin.
7) Niederschrift über den Grenztermin: Aufnahme der Beteiligten, Einweisung anhand der Skizze in die Örtlichkeit, Anhörung der Beteiligten, Setzen der Verwaltungsakte Grenzfeststellung und Abmarkung, Rechtsbehelfsbelehrung
8) Schriftliche Bekanntgabe für die beim Grenztermin fehlenden Beteiligten
9) Versendung des Leistungsbescheides des ÖbVermIng
10) Abwarten der Widerspruchsfrist von einem Monat
11) Einreichen der Unterlagen beim LVermGeo bei Bestandskraft
12) Übernahme der Liegenschaftsvermessung durch das LVermGeo in das Liegenschaftskataster
13) Versendung des Leistungsbescheides und der Fortführungsmitteilung vom LVermGeo an den Antragsteller