Die Bedeutung des Lageplans zum Bauantrag wurde leider im Land Sachsen- Anhalt vielfach unterschätzt. Mit der novellierten Bauvorlageverordnung wurde ein neuer Anforderungskatalog definiert. Durch die Zusammenlegung von vielen Landkreisen ist erkennbar, dass er auch mehr abgefordert wird und ein Qualifizierter Lageplan verlangt wird.
Auch erkennt die Bauverwaltung zunehmend, dass ein einfacher Ausdruck der Liegenschaftskarte als Lageplan zu rechtlichen Schwierigkeiten führen kann, da die digitale Liegenschaftskarte oft Genauigkeitsanforderungen erwarten lässt, die sie nicht halten kann. Eine Grenzermittlung mit Lage- und Höheninformationen empfiehlt sich fast immer.
Das öffentliche Baurecht wurde in den letzten Jahren dereguliert. Dabei wird oft übersehen, dass viel Verantwortung von der Behörde zum Bauherrn verlagert wurde. Bei Nichtbeachtung öffentlichrechtlicher Festlegungen lauern ernste privatrechtliche Konflikte, deren Auflösung ein finanzielles Desaster bedeuten kann. Die Abstandsflächenproblematik bei enger Bebauung ist dafür ein gutes Beispiel.
Der Lageplan zum Bauantrag wird vom Entwurfsverfasser oder nach Angaben des Architekten um das Bauvorhaben erweitert.
Lageplan zum Bauantrag.